Gerechtigkeit sei, so hört man nicht selten in Kollegenkreisen, etwas für Kinder und juristische Laien.
Wir, die Fachleute, begnügen uns mit „dem Recht“. Gerechtigkeit? Wer fragt noch danach? Das klingt
dann, zum Beispiel aus der Perspektive des Verteidigers, ungefähr so: „Justiz ist ein System, jeder hat
in diesem System seine Aufgabe, und ich nehme die Aufgabe wahr, die mir das Gesetz zuweist. Und
wir haben ja bei Gericht überhaupt keine Wahrheit am Schluss, wir sprechen ja auch nicht
Gerechtigkeit, sondern Recht.“ (Ferdinand v. Schirach) merkwürdigerweise scheint das Deutsche
Richtergesetz (§ 38 Abs. 1) das noch anders zu sehen:

Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten: „Ich
schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der
Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott
helfe.“


In diesem Kolloquium gehen wir dem Begriff der Gerechtigkeit nach. Nach einer Einführung in die
Thematik der Gerechtigkeit aus dem eigenen Erleben der Teilnehmer und anhand diverser (Grund-)
Texte folgt die Entfaltung im Hinblick auf die unterschiedlichen Felder vor allem des Strafrechts.
Alle Semester sind willkommen.
Die Höchstzahl der Teilnehmenden ist auf 8 beschränkt. Die Unterbringung erfolgt im Gästeflügel
des Klosters in einfachen Einzelzimmern. Diese Unterbringung kostet für 2 Tage Freitag bis Sonntag
178 Euro incl. Vollverpflegung, beginnend mit dem Mittagessen am Freitag. Die Teilnehmenden
tragen die Kosten für Anreise und Aufenthalt selbst (Zahlung vor Ort). Anreise und Aufenthalt
erfolgen auf eigene Gefahr.
Treffpunkt ist Freitag, 11.00 Uhr vor der Klosterpforte. Das Ende der Tagung ist voraussichtlich
am Sonntag nach dem gemeinsamen Mittagessen.