Veranstaltungen aus dem nicht-anglophonen Sprachkreis

Französisches Recht

Italienisches Recht

Sommersemester 2022

Einführung in das italienische Recht und die italienische Rechtssprache

Herr Rechtsanwalt Pastori bietet regelmäßig im Wintersemester die Veranstaltung "Einführung in das italienische Recht und die italienische Rechtssprache" an. Nähere Informationen finden Sie unter
https://groeschler.jura.uni-mainz.de/einfuehrung-in-das-italienische-recht-und-in-die-italienische-rechtssprache/

Vorträge

27.06.2022 um 18 Uhr c.t., Aspekte des Familienrechts in Italien und Fragen der Verfassungsmäßigkeit (Aspetti del diritto di familia in Italia e questioni di constituzinalità), Dozent: Avv. Dr. Mauro Bigi im Senatssaal der Naturwissenschaftlichen Fakultät (Johann-Joachim-Becher-Weg 21, 7. Stock)

Im Sommersemester finden regelmäßig zwei Vorträge italienischer Anwälte statt. Sie richten sich insbesondere an Studierende, die sich für ein Erasmus-Austauschsemester oder -jahr an einer italienischen Universität interessieren. Darüber hinaus bieten die Anwälte die Möglichkeit, juristische Praktika zu absolvieren. Thema der Vorträge ist das aktuelle italienische Recht.

Außerdem bietet der LS Gröschler Vorträge mit Gastdozenten aus dem In- und Ausland zum römischen Recht an. Diese Vorträge richten sich insbesondere an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Schwerpunktes Methodik und Geschichte des Rechts sowie an alle historisch Interessierten.

Fachsprachkurse des Auslandsbüros

Das „Auslandsbüro Jura“ ist eine Einrichtung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften und betreut die juristischen Austauschprogramme (ERASMUS, DFH) und internationalen Studiengänge (Magister iuris, Integrierter D-F Studiengang). Regelmäßig bietet das Auslandsbüro einführende Veranstaltungen in die Rechtssprache anderer Länder (u.a. in die italienische oder türkische Rechtssprache) an. Zur französischen Rechtssprache werden in jedem Semester vier Kurse von der französischen Lektorin am Fachbereich, Frau Holder, angeboten. Der Kurs „Allgemeine juristische Termini“ ermöglicht den Erwerb eines Sprachscheins gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 6 JAPO.