Beratung im kirchlichen Eherecht

Das kanonische Prozessrecht sieht im Motu Proprio Mitis Iudex Dominus (Art. 2-4 Ratio procedendi) vor, dass auf verschiedenen Ebenen kirchliche Berater in Ehefragen in den Diözesen und Pfarreien zu implementieren sind. Mit der Instruktion vom 29.4.2018 schafft der Gesetzgeber nun den rechtlichen Rahmen für die Ausbildung und Weiterbildung der Beraterinnen und Berater.

Dem Auftrag des Gesetzgebers folgend, bietet das Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der JGU Mainz seit dem WS 2019/20 eine entsprechende Weiterbildung bzw. Schlüsselqualifikation für Beraterinnen und Berater auf der Ebene der Pfarrei einführen, die dazu geeignet ist, dass die Diözesen diesen Auftrag umsetzen können.

Das Angebot richtet sich an Studierende der Theologie und der Rechtswissenschaften und entsprechend Ausgebildete im kirchlichen Dienst, aber auch in beratenden und anwaltlichen Berufen, die im Bereich von Ehe und Familie tätig sind.

Weitere Informationen finden Sie unter: SQ Beratung im kirchlichen Eherecht | FB 01 - Katholisch-theologische Fakultaet - Kirchenrecht (uni-mainz.de).