In vielen juristischen Berufsfeldern wird ein hohes Maß an ökonomischer Kompetenz vorausgesetzt. Dies berücksichtigt auch die Mainzer Ausbildung: Durch die Vermittlung fundierter wirtschaftswissenschaftlicher Grundkenntnisse sollen die angehenden Juristen und Juristinnen in die Lage versetzt werden, bei Ihren künftigen Überlegungen und Entscheidungen, auch die ökonomischen Auswirkungen zu berücksichtigen.
Das „SQ-Zertifikat-Wirtschaft“ ist besonders für diejenigen Studierenden reizvoll, die eine berufliche Zukunft mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung anstreben. Im Vergleich zu anderen Bewerbenden können sich die Mainzer Absolventen und Absolventinnen so auf dem Arbeitsmarkt entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Die zum Erwerb des Zertifikats erforderlichen Veranstaltungen gliedern sich in drei Basisveranstaltungen und in zwei frei wählbare Aufbaumodule. Während es sich bei den Basiskursen um speziell auf die Bedürfnisse der juristischen Studierenden zugeschnittene Lehrangebote handelt, stellen die Aufbaumodule Bausteine aus dem regulären Programm des Studiengangs Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre dar.
Es müssen alle drei Veranstaltungen des Basismoduls besucht werden, d.h. 6 ECTS-Punkte erreicht werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Basismoduls können Sie beliebig Aufbaumodule wählen, um insgesamt mind. 18 ECTS-Punkte zu erreichen.
*1. Ausnahme: Die Aufbauveranstaltung „Einführung in die VWL“ ersetzt die Basisveranstaltung „VWL für Juristen“.
*2. Ausnahme: Der Grundlagenschein „Einführung in die Rechtsökonomik“ ersetzt die Basisveranstaltung „Recht und Ökonomik“.
Auf Grund der großen Nachfrage und des überwältigenden Interesses an wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen für
Juristen hat die juristische Abteilung das Schlüsselqualifikationszertifikat Wirtschaft (SQ-Zertifikat-Wirtschaft) auf den
Weg gebracht. Die zum Erwerb des Zertifikats erforderlichen Veranstaltungen gliedern sich in drei Basisveranstaltungen im Basismodul und in
zwei Aufbaumodule. Sie können über mehrere Semester verteilt werden. Teilnahmeberechtigt sind Studierende der
Rechtswissenschaften ab dem 2. Fachsemester.
Voraussetzung für den Erwerb des Wirtschaftszertifikats ist das Erreichen von mind. 18 ECTS-Punkten, von denen 6
auf das Basismodul entfallen und die übrigen durch das Belegen von zwei Aufbaumodulen erbracht werden.
Alle Basisveranstaltungen (VWL für Juristen, BWL für Juristen, Recht & Ökonomik) werden als Blockveranstaltungen organisiert. Erforderlich sind die regelmäßige Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung und das Bestehen der jeweiligen Abschlussleistung (Klausur/Essay). Zulassungsvoraussetzung für die Klausurteilnahme ist grundsätzlich eine Anwesenheit an 75 % der angebotenen Lehreinheiten des jeweiligen
Basiskurses. (Im Einzelfall kann von dieser Regel abgewichen werden, darüber entscheidet der Verantwortliche für das Zertifikat in Abstimmung mit dem Studienbüro.) Die Benotung erfolgt nach dem wirtschaftswissenschaftlichen System (1,0 – 5,0). Einzelnachweise über bestandene Klausuren werden nicht ausgestellt. Eine detaillierte Auflistung der besuchten Veranstaltungen findet sich allerdings auf dem abschließenden Zertifikat wieder.
Es besteht nur eine Wiederholungsmöglichkeit pro Klausur. Eine Notenverbesserung ist nicht möglich.
Details zu den Prüfungen in den Aufbaumodulen sind dem Modulhandbuch des Studiengangs Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre zu entnehmen.
Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt zentral über das Studienbüro auf Antrag.
Die Veranstaltung bietet einen ersten Einblick in die Methoden der Volkswirtschaftslehre. Zu den wesentlichen Themen zählen die VWL im Allgemeinen, sowie Mikro- und Makroökonomie.
Sie führt die Studierenden an die verschiedenen Marktmodelle, Mechanismen der Preisbildung, Besteuerung und an zentrale Aspekte der Wirtschaftspolitik heran.
Info: Die Aufbauveranstaltung „Einführung in die VWL“ ersetzt die Basisveranstaltung „VWL für Juristen“.
| Datum | Uhrzeit | Raum |
|---|---|---|
| Sa, 23.05.2026 | 9:00-13:00 Uhr | RW 3 |
| Fr, 29.05.2026 | 14:00-18:00 Uhr | RW 3 |
| Sa, 30.05.2026 | 9:00-13:00 Uhr | RW 3 |
| Fr, 05.06.2026 | 14:00-18:00 Uhr | RW 3 |
| Sa, 06.06.2026 | 9:00-13:00 Uhr | RW 3 |
Abschlussleistung: E-Klausur am Computer vor Ort.
Anmeldung über JOGU-StINe (ab 07.04.2026, 13:00 Uhr)
Recht und Wirtschaft sind eng miteinander verzahnt. Dennoch denken und strukturieren Juristen Probleme anders als Betriebswirtschaftler. Wer als Jurist Unternehmen beraten oder die Geschicke eines großen Konzerns lenken will, muss sich daher zwangsläufig mit allen Facetten von Unternehmensrecht und wirtschaftlicher Umsetzung befassen. Die enge Verflechtung von Betriebswirtschaftslehre und Jura macht es für jeden Juristen daher erforderlich, dass seine Entscheidungen und Bewertungen nicht nur juristisch, sondern auch betriebswirtschaftlich fundiert sein müssen. Dies gilt sowohl für den Unternehmens- und Verbandsjuristen als auch für den Wirtschaftsanwalt.
Diese Veranstaltung richtet sich daher an alle Studierenden, welche im Rahmen des SQ-Zertifikats Wirtschaft betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse erwerben oder ihre Interessen dahingehend vertiefen möchten.
| Datum | Uhrzeit |
|---|---|
| Sa, 25.04.2026 | 10:00-15:00 Uhr |
| Sa, 16.05.2026 | 10:00-15:00 Uhr |
| Sa, 27.06.2026 | 10:00-15:00 Uhr |
| Sa, 04.07.2026 | 10:00-15:00 Uhr |
Die Veranstaltung findet online statt. Den MS-Teams-Zugangslink erhalten Sie über Moodle.
Abschlussleistung: Essay (Take-Home)
Anmeldung über JOGU-StINe (ab 07.04.2026, 13:00 Uhr)
- Was sind die Auswirkungen von Rechtsnormen auf das Verhalten der betroffenen Personen?
- Sind diese Auswirkungen gesellschaftlich wünschenswert?
- Wann sind gesetzliche Regelungen „effizient“?
- Wann sind sie „gerecht“?
Diesen Fragen versucht die Rechtsökonomik mit den Mitteln der Wirtschaftswissenschaft auf den Grund zu gehen. Aus einfachen Modellen werden die Eckpfeiler der deutschen und europäischen Rechtsordnung hergeleitet. Die Veranstaltung vermittelt erste Einblicke in die Methodik sowie wichtige Grundwertungen der Rechtsökonomik. Diese gibt eine Antwort auf die Frage, warum das Recht welche Wirkungen entfaltet und wie die Reaktionen der Rechtsunterworfenen aussehen werden. Sie untersucht darüber hinaus, wie Normen gestaltet sein müssen, um den allgemeinen Wohlstand optimal zu fördern. Die notwendigen Grundlagen der VWL werden gemeinsam erarbeitet!
Info: Der Grundlagenschein „Einführung in die Rechtsökonomik“ ersetzt die Basisveranstaltung „Recht und Ökonomik“.
| Datum | Uhrzeit | Raum |
|---|---|---|
| Fr, 08.05.2026 | 12:00-16:00 Uhr | HS IV |
| Sa, 09.05.2026 | 12:00-16:00 Uhr | HS III |
Abschlussleistung: Klausur
Anmeldung über JOGU-StINe (ab 07.04.2026, 13:00 Uhr)
Sie können die Aufbaumodule frei wählen. Es handelt sich immer um eine Vorlesung + eine Übung in dem jeweiligen Modul.
Abschlussleistung: Klausur
Angebot im WiSe:
- Einführung in die VWL (9 ECTS, 6 SWS)
- Management und Organisation (6 ECTS, 4 SWS)
- Grundlagen des Cost Accounting (6 ECTS, 4 SWS)
- Grundlagen des Marketings (WiSe 2026/27, danach SoSe, 6 ECTS, 4 SWS)
- Operations Management (6 ECTS, 4 SWS)
Angebot im SoSe:
- Grundlagen des Marketings (ab SoSe 2027, 6 ECTS, 4 SWS)
- Grundlagen des Financial Accounting (6 ECTS, 4 SWS)
- Grundlagen in Finance (6 ECTS, 4 SWS)
- Strategisches Entscheiden (6 ECTS, 4 SWS)
Anmeldung über JOGU-StINe zu den regulären Lehrveranstaltungsanmeldephasen: Lehrveranstaltungsanmeldephasen | Hilfe- und Informationsseiten zum Webportal JOGU-StINe
Besuchen Sie für die Veranstaltungsanmeldung das Portal JOGU-StINe und navigieren Sie sich über die Modul-/Veranstaltungsanmeldung > Schlüsselqualifikationszertifikat Wirtschaftswissenschaften.
Für die erste allgemeine Anmeldung wählen Sie das Basismodul.
Wenn Sie die Basis- und Aufbaumodule erfolgreich abgeschlossen haben und die erforderliche Anzahl an ECTS-Punkten erreicht haben, können Sie Ihr Zertifikat beim Studienbüro Jura beantragen.
Nein, eine Notenverbesserung ist nicht möglich.
Eine nicht bestandene Klausur aus dem Basismodul dürfen Sie beliebig oft und zu einem beliebigen Zeitpunkt wiederholen.
Eine nicht bestandene Klausur aus einem Aufbaumodul dürfen Sie nur einmal wiederholen.
Die Wiederholung können Sie zu einem beliebigen Zeitpunkt vornehmen, es besteht also keine Wiederholungspflicht im anschließenden Prüfungstermin. Wenn Sie die Klausur auch im Wiederholungstermin nicht bestehen – nur dann –, dürfen Sie das gewählte Modul wechseln.
Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Klausur in einem Aufbaumodul müssen Sie sich aktiv anmelden.
Zur Anmeldefrist: Wenn Sie die Klausur am Anfang der vorlesungsfreien Zeit geschrieben haben und den direkt anschließenden zweiten Prüfungstermin in derselben vorlesungsfreien Zeit wahrnehmen möchten, muss die Mail nach Ergebnismitteilung und bis eine Woche vor Klausurdatum (24 Uhr) im Studienbüro eingehen. Wenn die Wiederholung in einem späteren Semester erfolgen soll, muss die Mail während der allgemeinen Prüfungsanmeldephase dieses späteren Semesters eingehen.
Nein. Eine Anmeldung zu den Abschlussklausuren im Basismodul ist nicht erforderlich.
Nein. Es ist zwingende Voraussetzung, dass vor dem Besuch der Aufbaumodule das ganze Basismodul erfolgreich abgeschlossen wurde.
Ausnahme: Die Veranstaltung „Einführung in die VWL“, die dann zugleich als VWL-Teil im Basismodul und als Aufbaumodul dient.
Ausnahme: Der Grundlagenschein „Einführung in die Rechtsökonomik“ ersetzt die Basisveranstaltung „Recht und Ökonomik“.
Zulassungsvoraussetzung für die Klausurteilnahme ist eine Anwesenheit von min. 75 % des jeweiligen Basiskurses. (Im Einzelfall kann von dieser Regelung durch den/die Dozent/in abgewichen werden.)
Ausnahmen, bei denen nicht alle 3 Basiskurse belegt werden müssen, weil ein bestimmter Kurs durch eine andere Veranstaltung ersetzt werden kann:
- Die Aufbaumodul „Einführung in die VWL“ ersetzt die Basisveranstaltung „VWL für Juristen“.
- Der Grundlagenschein „Einführung in die Rechtsökonomik“ ersetzt die Basisveranstaltung „Recht und Ökonomik“.
Es kann mehrere Ursachen geben, weshalb Ihre Anmeldung zu den Aufbaumodulen nicht funktioniert:
- Sie haben sich schon bereits für zwei Aufbaumodule angemeldet. Die Zahl der belegbaren Aufbaumodule ist jedoch auf zwei begrenzt. Sie müssen sich folglich zunächst von einem Aufbaumodul abmelden, bevor Sie sich für ein anderes entscheiden. Diese Abmeldung ist jedoch nur so lange möglich, wie keine Prüfung angemeldet wurde.
- Eine Anmeldung ist nicht möglich, da nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind.