Vernehmung, Aussage und Beweiswürdigung im Strafverfahren

Kolloquium (2 std.) im Sommersemester 2023 (Prof. Dr. Michael Ling)

als Blockveranstaltung:
Freitag, 16. Juni, 13.00 bis 18.00 Uhr,
Samstag, 17. Juni, 10.30 bis 18.00 Uhr,
Freitag, 23. Juni, 13.00 bis 18.00 Uhr,
Samstag, 24. Juni, 10.30 bis 18.00 Uhr (jeweils s.t.)
Veranstaltungsort : Hörsaal RW 6

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Studierende mit Grundkenntnissen im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht, wobei die strafprozessualen Grundlagen im Kolloquium selbst vorgestellt werden und Gegenstand der Diskussion sein sollen.

Der Erforschung der Wahrheit als einer zentralen Aufgabe des Strafverfahrens dienen sowohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft als auch die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung. Dabei kommt Zeugenaussagen eine besondere Bedeutung zu.

Genau hier aber begegnen in der Praxis des Strafverfahrens große Schwierigkeiten, die oft schon in der Vernehmung ihre Wurzel haben. Vernehmungsfehler wie etwa suggestive Befragungen haben Auswirkungen auf die Erinnerung und damit auf das Ergebnis der Vernehmung. Schon bloße Mehrfachvernehmungen können sich, selbst bei an sich einwandfreier Durchführung, negativ auf die Erinnerung auswirken. Aber auch der Wunsch insbesondere kindlicher und jugendlicher Zeugen, den (vermuteten) Erwartungen der vernehmenden Person zu entsprechen, kann zu fehlerhaften Aussagen führen. Mit den Methoden der Aussagepsychologie wird versucht, herauszufinden, ob die Angaben eines Zeugen zu einem bestimmten Geschehen den tatsächlichen Umständen entsprechen.

Eine weitere Problematik liegt in der Protokollierung von Zeugenaussagen auf den unterschiedlichen Ebenen des Strafverfahrens mit zahlreichen Fehlerquellen. Schließlich hat dann das Gericht in freier Beweiswürdigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme zu entscheiden (§ 261 StPO), was nicht nur in Konstellationen Aussage gegen Aussage besonderer Umsicht bedarf.

Das Kolloquium thematisiert die hier aufgeworfenen Fragen. Nach einer einführenden Übersicht über die strafprozessualen Grundlagen werden die Fehlerquellen besprochen und Wege zu ihrer Vermeidung erarbeitet.
Eine aktualisierte Literaturliste wird nachgereicht.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, ggf. entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Diese sind unter
Angabe von Name, Anschrift, Semesterzahl und Matrikelnummer per E -Mail nicht über jogustine
zu richten an:

Kolloquium.Anmeldung@uni-mainz.de

 

Fragen richten Sie bitte an Herrn Prof. Dr. Ling an die oben genannte E-Mail-Adresse.