Auch im Wintersemester 2024/25, nach einem überwältigendem Auftakt der letzten Jahre wird die Vorlesung zum Thema „Life Science- und Gesundheitsrecht“ wieder angeboten.
Diese soll interessierten Studierenden Kenntnisse und Einblicke in die rechtlichen Dimensionen des Medizin- und Gesundheitssektors vermitteln. Dabei soll ein Überblick über, und Einblicke in, die Kernmaterien des öffentlichen Gesundheitsrechts, sowie des Medizinrechts (inkl. Pharma-, Biotech- und Medizintechnik-Rechts) vermittelt werden. Die Inhalte orientieren sich an den Thematiken, die den rechtlichen Rahmen für Anbieter von Gesundheitsleistungen und Lief Science Produkte setzen. Die Stoffvermittlung soll dabei anhand praktischer Fälle veranschaulicht werden. Den Jura-Studierenden soll dabei auch Gelegenheit gegeben werden, erworbene Kenntnisse (wie Grundlagen des Verwaltungsrechts, Vertragsrecht und Deliktsrecht) auf neue Materien anzuwenden.
Die Vorlesungsreihe ist semesterübergreifend auf Jura-Studierende ausgerichtet, eignet sich aber auch für Studierende anderer Fächer wie Pharmazie oder Medizin.
Dozenten sind die Rechtsanwälte Herr Dr. Frank Pflüger und Herr Dr. Christian Lebrecht (beide Baker McKenzie, Frankfurt a.M.). Als Anwälte der Praxisgruppe Life Science & Healthcare der internationalen Sozietät Baker McKenzie sind sie seit vielen Jahren intensiv in diesem Bereich aktiv und mit der Materie befasst. Dr. Frank Pflüger ist seit 20 Jahren im Medizin- und Gesundheitsrecht als Anwalt tätig. Davor war er mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Arzt- und Arzneimittelrecht der Universität Göttingen tätig. Dr. Christian Lebrecht lehrt neben seinem Anwaltsberuf an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im französischen Recht und der französischen Rechtssprache.
Veranstaltungsdetails:
- Wöchentliche Vorlesung mit 10 Sitzungen à 2 SWS in Präsenz.
- Jeweils freitags von 10:15 bis 11:45 Uhr.
- Veranstaltungsbeginn: 08.11.2024
- Anmeldung ab dem 14.10. bis 25.10.2024 über Jogustine
- Bei erfolgreicher Teilnahme wird ein Schein ausgestellt. Neben der Möglichkeit eines Sitzschein , besteht zusätzlich noch die Möglichkeit einen Klausurschein zu erhalten.Weiteren Informationen erhalten Sie von den Dozenten.
Vorlesungsgliederung:
- Arztrecht (Zulassung zum Arztberuf, Zulassung als Vertrags-/Kassenarzt, Ärztliches Berufsrecht, Behandlungsvertrag, etc.)
- Arzneimittel-/Biotechrecht (Arzneimittelzulassung insb. EU-Zulassung, behördliche Erlaubnisse, Arzneimittelsicherheit)
- Zivilrechtliche Haftung (Medizinschadens-/Arzthaftungsrecht, Produkthaftung für Medizintechnik und Arzneimittel)
- Aufbau des Gesundheitswesens, gesetzlicher Rahmen (Leistungserbringer, Kostenträger, Behörden und Verwaltungsverfahren)
- Korruption & Compliance im Gesundheitswesen (Strafrecht: §§ 299a, 299b, 331 ff., 299 StGB; § 7 HWG; Sozialrecht: §§ 31, 128 SGB V)
- Medizinprodukterecht (Grundbegriffe, CE-Kennzeichnung, Wirtschaftsakteure)
- E-Health, Telemedizin (Videosprechstunde, Grundzüge des Patientendatenschutzes, e-Rezept, digitale Gesundheitsanwendungen)
- Lebensmittelrecht (Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelwerbung, Recht der neuartigen Lebensmittel)
- Lauterkeits- und Werberecht (Irreführung, Off-Label Use, unrichtige Kennzeichnung, unzulässige Rezepturen, Abmahn- und einstweiliges Verfügungsverfahren)
- Kosmetikrecht und Rechtsfragen Cannabis (Kosmetik-Kennzeichnung, verharmlosende Angaben, Werbe-Claims (UWG, EU-ClaimsVO Nr. 655/2013, Technical document on cosmetic claims), BtMG und UN-Konvention gegen narkotische Drogen)