Das öffentliche Baurecht ist nicht nur examensrelevant, sondern spielt auch in der Praxis eine wichtige Rolle. Im Zentrum steht dabei häufig der sogenannte Bebauungsplan (B-Plan) als Instrument der räumlichen Planung, welcher die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Teils eines Gemeindegebiets enthält und die Grundlage für weitere, zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen bildet.
Doch wie gestaltet sich das öffentliche Baurecht in der Praxis und wie sieht überhaupt ein Bebauungsplan aus? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen eines Planspiels geklärt, bei dem Sie selbst in die Rolle des Bauanwalts oder der Behörde schlüpfen können und Baurecht aus der Praxis erleben können.
Unterstützung erhalten Sie dabei von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Peter Henningsen (DORNBACH) und Richter am Verwaltungsgericht Dr. Christian Klein, welche Ihnen Einblicke in die baurechtliche Praxis geben.
Das Planspiel findet zu den unten genannten Terminen jeweils von 18 bis 20 Uhr im HS VIII statt.
28.05. Baurechtspraxis: Bauen im unbeplanten Innenbereich
Umfang der „näheren Umgebung“, Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, Bestimmen der relevanten Kriterien, Heranziehen der BauNVO auch abseits von § 34 Abs. 2 BauGB, Einstieg in die Judikatur zum Innenbereich (Stichwort Referenzobjekt).
Besteht für ein Gebiet kein Bebauungsplan, ist als „Planersatz“ die nähere Umgebung heranzuziehen. Die oft geforderte Nachverdichtung stößt hier an ihre Grenzen und Nachbarproteste erledigen häufig ganze Projekte. Im Praxisvortrag wird anhand eines realen Bauvorhabens mit 10 Wohneinheiten in sog. zweiter Reihe das Einfügen nach § 34 BauGB aus der täglichen Sicht eines Rechtsanwalts betrachtet. Welche Kriterien sind aus der näheren Umgebung abzuleiten, wie weit reicht sie überhaupt – und was ist ein „Referenzobjekt“?
04.06. Planspiel Baurecht: Wohnen auf der alten Deponie
Einführung in den Fall, Vorstellung des Bebauungsplans, Rollenverteilung
11.06. Planspiel Baurecht: Wohnen auf der alten Deponie
Die mündliche Verhandlung im Verfahren nach § 47 VwGO, Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans, Abwägungsvorgang
18.06. Baurechtspraxis: Bauen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Regelungsmöglichkeiten im Bebauungsplan nach BauGB und LBauO, Genehmigungsverfahren, Baueinstellung und Beseitigungsanordnung, Auslegung von Bebauungsplänen, Grundzüge des Eilrechtsschutzes in Bausachen
Innerhalb eines beplanten Baugebiets gelten klare Regelungen. Deswegen ist das Genehmigungsverfahren hier auch regelmäßig vereinfacht. In der Veranstaltung wird anhand eines konkreten Projekts aufgezeigt, welche Probleme das aber oft mit sich bringt: der Bauherr hat eine Luxusvilla errichtet und einen Freistellungsbescheid erhalten. Mitten im Bau fordert die Bauaufsicht aber, dass das Gebäude teilweise zurückgebaut wird und sieht Verstöße gegen den Bebauungsplan. In der Falllösung wird erst erkennbar, wie vielfältig die Festsetzungsmöglichkeiten der Gemeinden in Bebauungsplänen sind und wie in der Praxis – aber auch in der Klausur – mit Baueinstellungs- und Beseitigungsanordnungen prozessual umgegangen werden kann.
16.07. Kommunalrecht, RW 5 (Termin- und Raumänderung!)
Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes hat der Gemeinderat eine Vielzahl an Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen der Veranstaltung werden die einzelnen Phasen der Entscheidungsfindung besprochen und insbesondere auch auf die in der Praxis relevanten Probleme rund um die Ausschließungsgründe von Gemeinderatsmitgliedern eingegangen. Zudem werden die Rechte der Ratsmitglieder und insbesondere auch der Fraktionen besprochen und anhand eines Fallbeispiels der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen Ratsmitglieder aus ihrer Fraktion ausgeschlossen werden können.
Die Anmeldung erfolgt über Jogustine! Sie finden die Veranstaltung unter Fachbereich 03 - Rechts- und Wirtschaftswissenschaften > Rechtswissenschaft > Fremdsprachen / Schlüsselqualifikationen > 03.135.16700 SQ-Einzelveranstaltung: Planspiel Baurecht
Bei regelmäßiger Teilnahme wird ein Schein ausgestellt.